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| Ferdinand I: 1503-1564. Fürst, König und Kaiser
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Alfred Kohler, Ferdinand I. 1503 1564, Fürst, König u. etc
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Rezension bezieht sich auf: Ferdinand I: 1503-1564. Fürst, König und Kaiser (Gebundene Ausgabe) Alfred Kohler, Professor für Neuere Geschichte am Institut für Geschichte der Universität Wien, hat den 500. Geburtstag Ferdinands I. (1503 - 1564) zum Anlass genommen, eine Komplementärbiografie über den lange Zeit im Schatten seines Bruders Karls V. stehenden Herrschers herauszubringen. Nachdem Ferdinand I. selbst in Österreich weitgehend unbekannt ist, wird eine kleine historische Hinführung zu dieser Herrscherpersönlichkeit eingefügt. Als Maximilian I. im Jahr 1477 Maria, die Erbtochter von Burgund, geehelicht hatte, begann eine neue territoriale Westorientierung, die der Habsburger durch die spanische Heirat seiner Kinder Philipp des Schönen und Margarete in den Jahren 1496/97 weiter vorantrieb. Durch eine Reihe von Todesfällen der Kinder Philipps I. und Infantin Johanna wurden eher unerwartet Karl V. und Ferdinand I. zu Erben der spanischen Reiche, Burgunds und der österreichischen Erbländer. Im Gegensatz zum eher zufälligen Erwerb Spaniens hatten die Habsburger gegenüber Böhmen und Ungarn durch eine klar beabsichtigte dynastische Heiratspolitik - und zwar mit der Wiener Doppelhochzeit des Jahres 1515, als Ferdinand I. mit Anna von Böhmen und Ungarn und ihr Bruder Ludwig II. mit Ferdinands Schwester Maria verheiratet wurden - eine gezielte Stärkung ihrer Position im Mitteleuropa vorbereitet. Nach dem Tod des kinderlosen Ludwig II. bei der Schlacht bei Mohacz im Jahr 1526 konnte Ferdinand I. den Anspruch auf die Kronen der beiden Länder erheben. Mit seiner Wahl zum König von Böhmen und Ungarn im Jahr 1526 konnte Ferdinand seine Herrschaftsbasis erweitern. Alle diese habsburgischen Erwerbungen zusammengenommen hätten eine imposante Machtkonzentration ergäben, doch war die reale Machtbasis eher bescheiden. So war es am Ende der Herrschaftszeit Karls V. notwendig geworden, die Machtausübung über die habsburgischen Länder und Kolonien durch eine Teilung in eine spanische und eine deutsche Linie weiter fortzuführen. Darüber hinaus kam es in der deutschen Linie zwischen den Jahren 1564 und 1665 zu weiteren Erbteilungen, im Zuge derer die habsburgischen Länder zwischen den Jahren 1564 und 1620 bzw. 1625 in drei Gruppen weiter aufgeteilt wurden. Die Herrschaft Ferdinands I. prägte vor allem die Entwicklungen in den habsburgischen Erblanden. Durch die Vollstreckung von Todesurteilen gegen den harten Kern ständischer Oppositioneller im Jahr 1522 beendete er endgültig die Zeiten, in denen sich die Stände zu Schiedsrichtern in Angelegenheiten des Hauses Habsburg aufschwangen, und beraubte sie so ihrer zentralen machtpolitischen Einflussnahmemöglichkeiten. Dadurch trug er wesentlich zu einer Entwicklung des frühneuzeitlichen Staates Österreich bei, der vom Antagonismus zwischen dem Landesfürsten und den Landständen gekennzeichnet war. Auch die außenpolitische Veränderung auf Grund der grenznahen Türkenbedrohung - durch die für die Osmanen erfolgreiche Schlacht bei Mohacz, in deren Folge das mittelalterliche Ungarn zusammenbrach - prägte die weiteren Entwicklungen der habsburgischen Erblande. Die österreichischen Länder mussten sich nun ernsthaft mit der Frage der Grenzsicherung auseinander setzen, da durch den Wegfall von „Pufferstaaten" die Habsburger in ihren Ländern nun selbst unmittelbar mit der Türkengefahr konfrontiert waren. Ferdinand I., der noch im Jahr 1526 mit den Kriegsvorbereitungen begonnen hatte, plante für das Jahr 1529 einen ähnlich offensiven Feldzug gegen die Türken wie einige Jahre zuvor Maximilian I., in der Hoffnung, dadurch eine grenznahe Verteidigung seiner Erblande verhindern zu können. Als sich die Reichstruppen und die Kontingente der österreichischen Länder bereitstellten, trafen jedoch Nachrichten ein, die Wien als das türkische Hauptangriffsziel erkennen ließen. Das Reichsheer wurde daraufhin zurückgenommen, und die österreichischen Länder trafen die wichtigsten Defensionsmaßnahmen. Die ungarischen Festungen hatten dabei die Aufgabe, den Anmarsch des türkischen „Erbfeindes" zu verzögern. Als weitere richtungsweisende innenpolitische Maßnahme wurde durch die Aufstellung einer Zentralverwaltung die Staatsbildung initiiert. Nachdem bereits Maximilian I. mit dem Bürokratisierungsprozess begonnen hatte, wurde dieser unter Ferdinand I. weiter fortgesetzt. Es wurden einige Behörden als ein Teil des Hofstaates gegründet, die mit aus den habsburgischen Ländern stammenden, fachkundigen „Beamten" in der Funktion eines Herrscherberatungsorganes personell besetzt wurden. Die Koordinierungen der „Militärangelegenheiten wurden" noch nicht von einer eigenen Behörde, sondern „im >Geheimen Rath< unter Beiziehung von Räthen der verschiedenen Behörden berathen und von der >Regierung< besorgt." Solange es noch kein stehendes Heer gab, hatte es auch noch keine richtige Notwendigkeit gegeben, eine ständige Militärzentralbehörde einzurichten. Eine der organisatorischen Auswirkungen der Türkenbedrohung war aber der Entschluss Ferdinands im Jahr 1527, einen Kriegsrat auf Kriegsdauer einzurichten, um den Anforderungen eines effektiven Defensionswesens besser entsprechen zu können, als dies im Zuge von Landtagsverhandlungen möglich gewesen wäre. Da diese Maßnahme nicht ausreichend war, versuchte Kaiser Ferdinand I., die durch eine schlechte Organisation hervorgerufene geringe Schlagkraft des Heeres mit der Errichtung einer Behörde, deren Hauptaufgabe die Vereinheitlichung des Heerwesens der österreichischen Länder war, zu verbessern. Doch erst im Jahr 1556 wurde ein „beständiger" und „steter Kriegsrat" geschaffen, aus dem sich der Hofkriegsrat, eine halb militärische und halb zivile Einrichtung, als selbstständige Hofstelle entwickelte. Dieser Einrichtung war die Leitung des gesamten Kriegswesens zugewiesen, die neben der Funktion der obersten Militärverwaltungsbehörde auch die Aufgaben der Kanzlei und des militärischen Stabes des jeweiligen habsburgischen Landesfürsten wahrzunehmen hatte. Dementsprechend bediente sich der Herrscher des Hofkriegsrates, um seine Weisungen dem die Truppen kommandierenden Feldherrn zu übermitteln. Der Hofkriegsrat war als oberste Militärverwaltungsbehörde jedoch von Beginn an eine unselbstständige Behörde und daher in finanziellen Angelegenheiten der Hofkammer unterstellt. Dadurch konnten nur so viele Truppen aufgestellt werden, die die Hofkammer finanziell bedecken konnte. Die organisatorische Besonderheit des Wiener Hofkriegsrates war jedoch, dass er nach der Militärgrenze die zweite ständige Militäreinrichtung des Habsburgerreiches war, die erst Ende Mai 1848 durch die Nachfolgeorganisation des Kriegsministeriums abgelöst wurde. Die Einflussnahme Ferdinands I. in Angelegenheiten des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation waren in zwei Gesichtspunkten - religiöse Auseinandersetzungen und Ausgleich sowie Reichskriegsverfassung - ebenfalls bedeutend. Im 16. Jahrhundert war zwar eine Umgestaltung des Reiches oder gewisser Teile davon zu einem habsburgischen Erbreich nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht ganz ausgeschlossen. Erst durch die Reformation und der damit verbundenen konfessionellen Spaltung Mitteleuropas wurden diesem Ziel unüberwindliche Barrieren gesetzt. Einen großen Anteil am politischen Erfolg der Reformation nach dem Jahr 1520 hatte auch das zeitweilige Machtvakuum gehabt, das sich durch die Beschäftigung Karls V. und seines Bruders Ferdinand I. im äußersten Westen und im Osten ergeben hatte. Durch den im Jahre 1555 in Augsburg geschlossenen „Religionsfrieden" konnte zwar ein vorläufiger Ausgleich erzielt werden, der die Koexistenz zweier Konfessionen ermöglichte, aber nicht den gewünschten dauerhaften Frieden brachte. Auch die Entwicklung der Reichskriegsverfassung, die als Kampf um Einfluss der Habsburger gegen Fürsten und Stände verstanden werden kann, ist für die Ära Ferdinands I. kennzeichnend. Da im 16. Jahrhundert die österreichischen Erbländer nicht mehr in der Lage waren die Kosten der Türkenabwehr allein zu bestreiten, kamen von ihnen immer wieder Aufforderungen, dass auch zusätzlich das Reich sie unterstützen solle. Im Heiligen römischen Reich deutscher Nation hat es schon eine überregionale Ordnung in Hinblick auf eine allfällige Heeresaufbringung im Kriegsfalle gegeben, nämlich die im eigentlichen Sinne pazifistische Reichskriegsverfassung. Diese sollte der Sicherung des auf dem Wormser Reichstag des Jahres 1495 verkündeten Landfriedens dienen, indem sie die Reichsstände in ihren Rechten und Territorien gegen jeglichen Friedensbruch von innen oder außen sichern sollte. Mit dem Wormser Reichstag wurde eine Entwicklung eingeleitet, die zu einer Einrichtung einer Kreisordnung und zu einer schrittweisen Übernahme des Reichskriegswesens durch die Kreise führte. Doch erst der Augsburger Reichstag des Jahres 1555 brachte eine von den Ständen beschlossene, wirksame Kreiskriegsordnung. Diese Ordnung wurde besser unter dem Namen Reichsexekutionsordnung bekannt, da sie bis zur Auflösung des alten Reiches als Reichsgesetz ihre Gültigkeit behielt. Bei den Truppenabstellungen traten aber große und auch vielschichtige Probleme auf, weil etliche Reichstände ihre Kontingente gar nicht, in zu geringer Anzahl, zu spät oder ungenügend ausgerüstet abstellten. Für eine Heranziehung der Reichsstände zu einer... Lesen Sie weiter... ›
Eine Rezension von Ein Kunde
vom 18. Juli 2005 | | |
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